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OLG Hamm, 18.10.1991 - 20 U 132/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3; BB-BUZ § 2; BB-BUZ § 6
Wirksamkeit und Rechtsfolge der Klagefrist - Berufsunfähigkeit eines selbständigen Schachtmeisters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1992, 1249
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach …
Das Schreiben vom 25.11.1993 bezieht sich auf einen anderen Versicherungsfall als denjenigen, der zur Verurteilung der Beklagten durch den Senat führte und ist daher nicht geeignet, den Kläger mit seinen Ansprüchen auszuschließen (OLG Frankfurt VersR 2003, 1430; OLG Hamm VersR 1992, 1249, 1250;… Römer/Langheid a.a.O., § 12 Rn. 91).Das OLG Hamm (VersR 1992, 1249 ) führt demgegenüber aus, das Erfordernis einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes könne ebenfalls nicht als selbstverständliches Kriterium für einen neuen Versicherungsfall vorausgesetzt werden.
- OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 60/98
Voraussetzungen einer Rubsrumsberichtigung - Leistungen für einen von der …
- OLG Frankfurt, 25.05.2005 - 7 U 151/03
Eintrittspflicht der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit …
Welche Rechtsfolgen die Versäumung der Klagefrist hat, ist jedoch - insbesondere im Falle einer nachträglichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes - zweifelhaft (vgl. OLG Hamm VersR 1992, 1249; Senatsurteil vom 4.12.2002, Az.: 7 U 113/99). - OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 19 U 53/06
Geltendmachung einer nachträglichen Veränderung des Gesundheitszustandes im …
Der Kläger wird deshalb erneut Klage zu erheben haben, in der dann auch die Frage, ob Leistungen aufgrund des neuen Antrags ebenfalls nach § 12 Abs. 3 VVG ausgeschlossen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen nur: OLGR Saarbrücken 2004, 532; OLG Frankfurt RuS 2005, 116; OLG Nürnberg VersR 2002, 693; OLG Karlsruhe VersR 1993, 873; OLG Hamm VersR 1992, 1249), zu prüfen sein wird.